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Schulinformation
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Visumsinformation
Wenn Sie kein EU-Bürger sind, benötigen Sie ein Studentenvisum für Irland. Wenn Sie allerdings aus folgenden Ländern kommen, sind sie von der Visumspflicht freigestellt: Argentinien, Brasilien, Chile, Tschechische Republik, Estland, Guatemala, Ungarn, Israel, Japan, Korea (Südl. Rep.), Lettland, Litauen, Malaysia, Mexiko, Norwegen, Polen, Singapur, Slowenien, Schweiz, Uruguay, Venezuela.

Es ist Ihre Pflicht oder die Ihres Agenten, sich für das Visum zu bemühen. Eden School of English wird Ihnen allerdings so gut wie möglich bei Ihrem Bewerbungsprozess für ein Visum behilflich zu sein.

Die folgenden Schritte für einen Visumsantrag sind nötig:

  1. Die Schule erhält ein komplett ausgefülltes Buchungsformular mit exakten Angaben über Beginn und Ende des Kurses, exakte Daten der geplanten Ankunft und Abreise und exakte Angaben zur Gastfamilienunterkunft.

  2. Eden School wird dann eine Rechnung ausstellen.

  3. Teilnehmer sollten daraufhin sämtliche Gebühren auf das Konto der Eden School of English überweisen.

  4. Nach Erhalt der Gebühren oder eines Zahlungsbescheids stellt die School of English einen Zulassungsbrief mit genauen Angaben zum Kursverlauf, Länge des Aufenthaltes und Bestätigung der Zahlung.

  5. Teilnehmer können sich dann bei der nächsten irischen Botschaft oder einem Konsulat bewerben. Der Zulassungsbrief wird für diese Bewerbung benötigt.

  6. Visumskonditionen können verschieden sein. Manche Botschaften benötigen weitere Dokumentation. Zum Beispiel:

    • einen Brief vom Arbeitgeber als Beweis für die Rückkehr zur Arbeitsstelle im Heimatland
    • einen Brief der Universität/Hochschule als Beweis für die Rückkehr zum Studium
    • Bankbelege des Antragstellers mit Übersetzungen und Umrechnungsraten
    • Brief einer finanziellen Bürgschaft
    • Nachweis einer Krankenversicherung
Department of Foreign Affairs
The Visa Office


13-14 Burgh Quay
Dublin 2
Irland
Tel: +353 1 4780822 (geöffnet von 14.30 bis 16:00 Montag bis Freitag)
Fax: +353 1 4751201.
E-Mail: visa@iveagh.gov.ie
Webseite: www.irlgov.ie/iveagh

Visum Ablehnung / Ablehnung eines Einspruchs
Falls sich das gewünschte Anfangsdatum des Kurse auf Grund von Visumsproblemen verzögert, bekommen die Teilnehmer die Wahl, sich für einen späteren Kurs zu registrieren.

Die Schule zahlt Rückerstattung auf alle Zahlungen (Unterricht, Unterkunft und Versicherung) mit der Ausnahme von den €150 nicht rückzuerstattenden Anmeldegebühren.

Studentenvisum Voraussetzungen
  1. Gültiger Reisepass
  2. Der Reisepass sollte am Abschlussdatum des Kurses noch mindestens 6 Monate gültig sein. Falls möglich sollte eine Kopie von vorherigen Pässen vorgelegt werden, die die Immigrationsgeschichte des Antragstellers zeigen. Alle Seiten, nicht nur solche mit gültigen Visa, sollten beigefügt sein.
  3. Bestätigung des Kurses
  4. Die Schuleinrichtung sollte einen Originalbrief erstellen, der zeigt, dass die Person zu einem Vollzeitstudium (Angabe des Faches) zugelassen ist, das mindestens 15 Stunden Studium in einem privat finanzierten Kurs beinhaltet.
  5. Gebühren
  6. Ein Nachweis über die volle Zahlung der Kursgebühren muss vorgelegt werden.
  7. Private Krankenversicherung
  8. Jeder Teilnehmer sollte voll privat krankenversichert sein. Ein Nachweis dieser Versicherung wird als Aufnahmebrief genutzt, welcher von der Gastschule, Hochschule, Universität oder andere Bildungseinrichtung ausgestellt wird.
  9. Familienmitglieder
  10. Antragsteller sollten Angaben über sich schon in Irland oder anderen EU-Ländern befindliche Familienmitglieder machen. In diesem Fall zählen die folgenden Personen zu Familienmitgliedern: Cousins/Cousinen ersten Grades, Tanten, Onkels, Nichten, Neffen oder Großeltern.
  11. Persönlichkeit des Antragstellers
  12. Die Persönlichkeitsgeschichte der Person sollte nichts enthalten, das Bedenken in Bezug auf öffentliche Grundsätze, öffentliche Sicherheit oder öffentliche Gesundheitsbelange hervorrufen könnte.
    In Ausnahmefällen werden Antragsteller aus diesen Gründen abgelehnt, auch wenn sie alle erfoderlichen Dokumente vorlegen. Genauere Gründe werden nicht bekanntgemacht.
  13. Solvenz des Antragstellers
  14. Antragsteller müssen nachweisen, dass sie über genügend finanzielle Mittel verfügen, um ihren Aufenthalt in Irland inklusive Notfälle ohne staatliche Hilfe finanzieren können.
    Dies ist wichtig, da eine Inanspruchnahme staatlicher Finanzmittel negative Auswirkungen auf zukünftige Immigrationsbelange haben kann.
    Es werden den Halter deutlich identifizierende Bankauszüge benötigt, die zusammen mit einer Übersetzung und genauen Angaben der Umrechnungsrate am ungefähren Datum der Antragstellung vorgelegt werden müssen.
  15. Profil des Antragstellers
  16. Das Profil des Antragstellers sollte dem Studienkurs entsprechen. Schulen sollten sich durch Interview oder durch ihre Agenturen von Solvenz und Anstand ihres zukünftigen Studenten überzeugen. Information in Bezug auf von der Schule unternommene Prüfungen/Interviews des Kandidaten können der Bewerbung unterstützend beigefügt werden.
    Die Chancen des Antragstellers auf eine erfolgreiche Visumsbewerbung werden durch eine Bereitstellung eines detaillierten Profils einschließlich Familienhintergrund, Studienvergangenheit etc. erhöht
  17. Information zum Arbeitsverhältnis des Antragstellers im Heimatland
  18. Wenn sich der Antragsteller in einem Arbeitsverhältnis befindet, muss der Arbeitgeber Folgendes angeben:
    • dass sämtliche Kurskosten durch den Arbeitgeber getragen werden, oder, falls der Arbeitnehmer die Kosten trägt, dass der Antragsteller nach der Ansicht des Arbeitgebers über genügend finanzielle Mittel verfügt, um sämtliche Kosten zu tragen.
    • die Länge der Abwesenheit, die dem Arbeitnehmer bewilligt wird; diese Angabe darf sich nicht von der Dauer des Kurses, für den der Antragsteller zugelassen wurde, unterscheiden
    • den Zweck für die Teilnahme des geplanten Studienkurses
    • die Gehaltsstufe des Antragstellers und die Währung, in der es erteilt wird.
  19. Vollständigkeit der Bewerbung
  20. Keine der Informationen innerhalb der Bewerbung oder der unterstützenden Dokumente dürfen im Widerspruch stehen, z.B. darf sich die geplante Dauer des Aufenthaltes auf dem Bewerbungsformular nicht von der Dauer des gewährten Kurses unterscheiden.
  21. Statusänderung
  22. Genaue Angaben der Kursdauer sollten in der ursprünglichen Bewerbung gemacht werden, sofern sie bekannt sind.
    Falls die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Person länger als 90 Tage (3 Monate) zu bleiben plant, sollte sie darauf achten, dass sie ein ‚D‘-Studentenvisum beantragt. Personen, die kürzer als diese Periode bleiben möchten, sollten ein ‚C‘-Visum beantragen.
    Bei einem ‚C‘-Visum besteht die Möglichkeit einer Verlängerung nur, wenn ein schriftlicher Antrag an den ‚Visa Appeals Officer‘ eingereicht wird und dies wird nur in Sonderfällen genehmigt. Die folgenden Informationen müssen eingereicht werden, damit der Antrag bearbeitet wird; Anträge ohne erforderliche Dokumente werden abgelehnt.
    • Einzelne Aufzählung der Zahlung aller anfallenden Gebühren und Zahlungsbeleg
    • Genaue Angaben zum geplanten Studienkurs
    • Angaben zur Unterkunft mit Angaben zur Gastfamilie
    • Nachweis der finanziellen Solvenz; alle finanziellen Angaben sollten den Antragsteller identifizieren
    • Genaue Angaben zur Anwesenheit des Studenten im anfänglichen Studienkurs müssen vorgelegt werden
    • Die besonderen Umstände des Antragstellers sind ein Hauptfaktor bei der Entscheidung
    • Eine Kopie des Reisepasses, die das Originalvisum zeigt, muss vorgelegt werden
  23. Recht auf Einspruch
  24. Gegen jede Entscheidung der Visumsablehnung kann schriftlich Einspruch eingelegt werden an:

    Visa Appeals Officer
    Immigration Division
    Department of Justice, Equality & Law Reform
    72-76 St. Stephen’s Green
    Dublin 2.

    Nur schriftliche Einsprüche werden bearbeitet.
    Die Visum-Referenznummer, Urteilsnummer und Nationalität vereinfachen die Bearbeitung.
    Selbstverständlich erhöhen sich die Chancen auf Erfolg eines Einspruchs, wenn der Kläger den Antrag unterstützende Dokumente oder ein zuvor versäumtes Dokument vorlegen kann.
  25. Ausweisung
  26. Obwohl ein Visum eine Form der Einreisebefähigung bedeutet, garnantiert es nicht die Einreise in den Staat.
    Immigrationsbeamte können die Einreise des Studenten verweigern und ihn/sie zu seiner/ihrer Echtheit befragen.
  27. Wiedereinreisevisa
  28. Studenten, die einen wahren Grund für die Ausreise des Staates während der Studienperiode haben und die aufzeigen können, dass sie ihre Studien weiterführen werden, können ein Wiedereinreisevisum beantragen.
  29. Berechtigung für temporäre Beschäftigung
  30. Nicht-EEA-Bürger, welche die Berechtigung haben, als Studenten im Staat zu bleiben, dürfen während ihres Aufenthaltes temporäre Arbeitsverhältnisse eingehen (definiert als bis zu 20 Stunden Teilzeitarbeit pro Woche oder Vollzeitarbeit während der Ferien). Die Berechtigung, ein Arbeitsverhältnis einzugehen, verfällt mit Auslaufen der Berechtigung, als Student im Land zu bleiben. Das temporäre Arbeitsverhältnis an sich berechtigt nicht zu einer weiteren Aufenthaltserlaubnis.
  31. Konditionen der Aufenthaltserlaubnis
  32. Ich verpflichte mich, während meines Aufenthaltes im Staat keine Vollzeitbeschäftigung außer einer temporären Beschäftigung wie in den Studentenvisumsbedingungen erläutert, einzugehen.
    Ich verpflichte mich, nicht ohne ein Einreisevisum oder Rückreisevisum nach Irland nach Großbritannien oder Nordirland oder ein anderes Land zu reisen. Falls ich illegal in ein Land einreise oder versuche, ohne Rückreisevisum nach Irland einzureisen, bin ich mir bewusst, dass mir die Einreise verweigert werden kann. Ich verpfichte mich auch, keine der weiteren Konditionen meiner Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für den Staat zu brechen.
    Ich nehme zur Kenntnis, dass mein Visum, falls ich eine der Konditionen meines Studentenvisums breche, überarbeitet wird und eine Deportation nicht ausgeschlosswen werden kann.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie das

Department of Justice, Equality and Law Reform
72-76 St. Stephen’s Green, Dublin 2, Irland
Tel: +353 – 1 – 6028204 oder 6028676
FAX: +353 – 1 - 6615461
Internet: info@justice.ie
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